Allgemeine Hinweise zur Zusammenarbeit (AGB)
zwischen MSW Coaching – Mut Stärke Weitblick, Tiana Mertschuweit und Klient:innen bzw. deren Sorgeberechtigten.
Zur gemeinsamen Orientierung und als Grundlage einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gelten folgende Rahmenbedingungen:
Je nach Kontext umfasst meine Tätigkeit systemisches Coaching, Beratung, pädagogische Begleitung oder eine Dozent:innenrolle. Ich übernehme meine jeweilige Rolle verantwortungsvoll, begleite achtsam und professionell. Für die persönliche Entwicklung und das individuelle Ergebnis bleibt die Klientin bzw. der Klient selbst verantwortlich.
Alle Gespräche unterliegen der Schweigepflicht. Eine Kommunikation mit Dritten erfolgt ausschließlich mit einer schriftlichen Schweigepflichtsentbindung durch die Klientin oder den Klienten bzw. die Sorgeberechtigten.
Termine werden individuell und bedarfsorientiert vereinbart und schriftlich dokumentiert. Absagen bis spätestens 24 Stunden vor dem Termin sind kostenfrei möglich. Bei kurzfristigeren Absagen behalte ich mir vor, 50 % des Honorars als Ausfallkosten zu berechnen. Wird eine aufsuchende Tätigkeit (z. B. ein Hausbesuch) erst vor Ort abgesagt, wird das volle Honorar in Rechnung gestellt. Eine Verpflichtung zur Zusammenarbeit über vereinbarte Termine hinaus besteht nicht.
Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung per Überweisung. Die Zahlungsfrist beträgt 14 Tage ab Rechnungsdatum. Ab der zweiten Mahnung erhebe ich eine Mahngebühr in Höhe von 5 €, ab der dritten Mahnung 10 €.
Alle Beteiligten tragen Verantwortung für sich selbst und ihr Handeln. Im Kontakt mit meinen Tieren ist es wichtig, meine Anweisungen zu beachten.
Jede:r ist selbst dafür verantwortlich, mir eigene Grenzen, mögliche Einschränkungen oder Unsicherheiten im Umgang mit Tieren, Natur oder Bewegung mitzuteilen – diese werden selbstverständlich respektiert.
Für Schäden durch meine Tiere besteht eine Tierhalter- und Berufshaftpflichtversicherung. Ausgenommen hiervon sind Ereignisse im Zusammenhang mit höherer Gewalt; hier greifen in der Regel die privaten Kranken- oder Vorsorgeversicherungen.
Für selbstverursachte Schäden an eigenen oder fremden Gegenständen, an meinen Tieren oder meiner Ausstattung übernehme ich keine Haftung. Dies betrifft auch Ausfallkosten, die durch entstandene Schäden verursacht werden.
Klient:innen, die Schäden verursachen, sind entsprechend haftpflichtig.
Sollte eine einzelne Regelung dieser Hinweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle einer unwirksamen Regelung gilt diejenige als vereinbart, die dem Sinn und Zweck am nächsten kommt.